Verstöße gegen das AGG und damit Benachteiligungen von Mitarbeitern und Bewerbern können vom Arbeitgeber und von Arbeitnehmern ausgehen. Häufig treten sie bereits in Stellenausschreibungen auf und können empfindliche Geldbußen zur Folge haben.
Als Arbeitgeber können Sie sich gegen die Geldstrafen absichern, indem Sie Ihre Beschäftigten und insbesondere Ihre Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schulen. Hierzu sind Sie gesetzlich sogar verpflichtet. Umso besser Ihre Mitarbeiter die Inhalte des Gesetzes kennen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie unbewusst dagegen verstoßen und Dritte benachteiligen.
Die Online Fortbildung “Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz” von keeunit wurde in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Arbeitsrecht entwickelt und erfüllt alle rechtlichen Standards.
Hier finden Sie mehr Informationen zur unserer Fachautorin und Expertin für Arbeitsrecht Maren Habel sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema AGG-Schulung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz allgemein.
Mit dieser Schulung für Mitarbeiter zum AGG minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und vermeiden Benachteiligungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört in vielen Unternehmen zu den Pflichtschulungen, die jeder Mitarbeiter durchlaufen muss. Damit sichern sich Arbeitgeber dagegen ab, im Falle eines Verstoßes gegen das AGG in die Haftung zu geraten. Darüber hinaus wird der nicht Gleichbehandlung damit vorgebeugt und unangenehme Situationen vermieden. Es gibt also viele gute Gründe, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Unternehmen zu thematisieren.
Wir haben Fachanwältin Maren Habel einige wichtige Fragen gestellt.